Die Vorinstanz sei auf die Rügen zu den OMEN, dem OKA sowie dem Ort im Bereich des Richtfunkstrahls nicht eingegangen, sondern habe ihren Entscheid pauschal mit dem positiven Fachbericht des AUE vom 7. Juli 2023 begründet. Allerdings sei die zweite Stellungnahme der Beschwerdeführerin 2 erst verspätet per E-Mail an das AUE weitergeleitet worden, welches darauf nicht eingegangen sei.