Baugesuchsteller nachzuweisen, dass die Vorschriften eingehalten würden. Sie hätten des Weiteren die Lage der Richtfunkantennen bemängelt, weil Handwerker in deren Strahlen gelangen könnten, was für diese tödlich enden könne (innere Verbrennungen). Auch hier wäre es Sache der Beschwerdegegnerin gewesen, die zur Beurteilung der Gesetzeskonformität notwendigen Unterlagen mit dem Baugesuch einzureichen. Die Vorinstanz sei auf die Rügen zu den OMEN, dem OKA sowie dem Ort im Bereich des Richtfunkstrahls nicht eingegangen, sondern habe ihren Entscheid pauschal mit dem positiven Fachbericht des AUE vom 7. Juli 2023 begründet.