107 Abs. 1 BauV16 und Art. 34a Abs. 1 BauG kritisiert. Demnach müssten die Baugesuchsteller alle zur Beurteilung der Gesetzeskonformität notwendigen Unterlagen mit dem Baugesuch einreichen. Es sei Sache der 12 Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 31. Oktober 2022 (Revision: 3.0), pag. 21 ff. der Vor-