a) Die Beschwerdeführenden beantragen, eventualiter sei das Verfahren zwecks Vervollständigung der Baugesuchsunterlagen und umfassender Interessenabwägung sowie Standortevaluation an die Vorinstanz zurückzuweisen (Rechtsbegehren 2). In der Begründung gehen sie auf die umfassende Interessenabwägung und die Standortevaluation nicht ein.