5. Während dem laufenden Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdegegnerin einen korrigierten Plan «Schnitte» vom 13. Februar 2025 sowie ein angepasstes Standortdatenblatt vom 14. Juli 2025 (Revision: 3.2) ein. Das AUE kam in seiner Stellungnahme vom 14. August 2025 zusammenfassend zum Schluss, seine Beurteilung der geplanten Mobilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei.