4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Aarwangen verzichtete mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau verzichtete mit Schreiben vom 13. Dezember 2023 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 14. Dezember 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.