1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 25. Januar 2023 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch ein für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. G.________ (Baurechtsparzelle Nr. O.________). Die Parzelle liegt, dort wo sich die Mobilfunkanlage befindet, in der Mischzone 2 (M2). Die bestehende Mobilfunkanlage wird von der Beschwerdegegnerin und der P.________ AG gemeinsam betrieben. Die Beschwerdegegnerin sieht vor, ihre alten Antennenkörper am bestehenden Antennenmast abzubrechen und sechs neue Antennenkörper mit insgesamt neun Sendeantennen zu mon-