1. Es sei festzustellen, dass der Anspruch der Einwohnergemeinde Arch auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend zweite Zufahrt und Kiesabstellplatz verwirkt ist. 2. Eventualiter sei die Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Arch, Baukommission, vom 11. Oktober 2023 aufzuheben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»