Die Befristung wird ins Ermessen der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) gestellt. 3. Subeventualiter: Der Bauentscheid der Einwohnergemeinde Arch, Baukommission, vom 11. Oktober 2023 sei aufzuheben und es sei die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen der BVD an die Einwohnergemeinde Arch zurückzuweisen. Ad Wiederherstellungsverfügung der der Einwohnergemeinde Arch, Baukommission, vom 11. Oktober 2023