Sie beantragte darin, dass das Verfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werde. Mit Stellungnahme vom 19. April 2023 hielt die Gemeinde an ihren Ausführungen fest, und gab der Beschwerdeführerin nochmals Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs, zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands oder zur Einreichung eines Nachweises, dass die Situation ordnungsgemäss bewilligt wurde.