1. Mit Schreiben vom 28. November 2022 teilte die Gemeinde Arch der Beschwerdeführerin mit, sie habe festgestellt, dass auf dem Grundstück an der C.________strasse eine zweite Zufahrt erstellt worden sei und teilweise Fahrzeuge im Garten abgestellt würden. Die Beschwerdeführerin habe die Möglichkeit, innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, die derzeitige widerrechtliche Situation innert 30 Tagen zu beheben oder die erforderlichen Bewilligungen vorzulegen. Mit Eingabe vom 24. Januar 2023 nahm die Beschwerdeführerin Stellung. Sie beantragte darin, dass das Verfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werde.