3. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2900.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, mit Beilagen gemäss Ziff. 2, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Thierachern, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, per Mail, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor