7. Nachdem das Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 6. November 2023 der BVD die Akten hat zukommen lassen (Eingang der Akten bei der BVD am 8. November 2023), nahm das Rechtsamt das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2023/173 mit Verfügung vom 14. November 2023 wieder auf und informierte die Verfahrensbeteiligten gleichzeitig, es werde eine Rückweisung an das Regierungsstatthalteramt Thun beabsichtigt. 8. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten