Die Beschwerdeführerin 1 zog mit Schreiben vom 27. August 2019 ihre Beschwerde zurück, weshalb das Beschwerdeverfahren 110/2019/138 mit Abschreibungsverfügung vom 10. September 2019 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben wurde. Das Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerdeführerin 2 und den Beschwerdeführer 3 (nachfolgend: Beschwerdeführende) wurde unter der Nummer 110/2019/139 fortgesetzt.