Die Abteilung Immissionsschutz teilte mit Stellungnahme vom 22. August 2019 mit, dass sich aus den Beschwerden für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung keine neuen Erkenntnisse ergäben, die eine andere Beurteilung der Sachlage gemäss ihrem Fachbericht vom 25. März 2019 erfordern würden. Die Beschwerdeführerin 1 zog mit Schreiben vom 27. August 2019 ihre Beschwerde zurück, weshalb das Beschwerdeverfahren 110/2019/138 mit Abschreibungsverfügung vom 10. September 2019 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben wurde.