Das Regierungsstatthalteramt Thun beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 19. August 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie einzutreten sei. Die Abteilung Immissionsschutz teilte mit Stellungnahme vom 22. August 2019 mit, dass sich aus den Beschwerden für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung keine neuen Erkenntnisse ergäben, die eine andere Beurteilung der Sachlage gemäss ihrem Fachbericht vom 25. März 2019 erfordern würden.