3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab es dabei auch der Abteilung Immissionsschutz2 Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Thun beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 19. August 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie einzutreten sei.