2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerin 1 am 31. Juli 2019 sowie die Beschwerdeführenden 2 und 3 am 12. August 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) ein. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. Juli 2019 und eventuell die Rückweisung «zur Nachbesserung unter Zuhilfenahme von externen denkmalpflegerisch, funktechnisch und medizinisch versierten Fachpersonen». In formeller Hinsicht machen die Beschwerdeführenden eine «Missachtung des rechtlichen Gehörs, unterlassene Abklärung des Sachverhalts und Unterdrückung von Beweismitteln sowie Willkür»