Sie umfasst einen mit zwei konventionellen Dualband-Antennen bestückten Masten auf dem Gebäudedach, der den Hauptfirst um rund 3 m überragt (Mast I mit Antennen Nrn. 1-4). Zusätzlich ist im Estrich des Quergiebels ein zweiter Mast mit zwei adaptiven Antennen vorgesehen, die gemäss dem 5G- Mobilfunkstandard betrieben werden sollen (Mast II mit Antennen Nrn. 5 und 6). Das Gebäude (E.________haus) ist gemäss Bauinventar der Gemeinde Thierachern als erhaltenswertes Gebäude eingestuft. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 bis 3 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 15. Juli 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun dem Vorhaben die Baubewilligung.