2. Die von der Gemeinde Hasliberg im Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2021/41 eingereichten Vorakten (Nr. 783 / 2020-0026) und alten Bauakten (Nr. 69/1994, Nr. 07/1996 und Nr. 32/2002) gehen zurück an die Gemeinde Hasliberg 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 6297.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung