5/6 BVD 110/2023/172 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Hasliberg vom 11. Februar 2021 und die Verfügung des AGR vom 14. Dezember 2020 werden aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Hasliberg zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen.