Für den ersten Abschnitt des Beschwerdeverfahrens (RA Nr. 110/2021/41) reichten die Rechtsvertreter eine Kostennote von CHF 6297.20 (Honorar CHF 5676.70, Auslagen CHF 170.30, Mehrwertsteuer CHF 450.20) ein. Diese Kostennote für den ersten Abschnitt des Beschwerdeverfahrens gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Im zweiten Abschnitt dieses Beschwerdeverfahrens (RA Nr. 110/2023/172) mussten die Verfahrensbeteiligten nichts unternehmen, weshalb dem Beschwerdeführer keine zusätzlichen Parteikosten entstanden sind.