Allfällige Einsprechende werden in das Verfahren miteinzubeziehen sein. Im Rahmen der materiellen Prüfung wird die Gemeinde schliesslich das AGR als zuständige Bewilligungsbehörde mit einer Beurteilung zu beauftragen haben. Das AGR wird sich dabei im Rahmen seiner neu zu erlassenden Verfügung auch mit den bis anhin noch ungeprüften Voraussetzungen von Art. 24c RPG auseinanderzusetzen haben, vorab mit der Wahrung der Identität und der bestimmungsgemässen Nutzbarkeit. Unter diesen Umständen ist eine Rückweisung angezeigt.