Die BVD empfiehlt folgendes Vorgehen: Vorab soll die Gemeinde – sinnvollerweise unter Beizug einer ästhetischen Fachbehörde (leistungsfähige örtliche Fachstelle oder die OLK als kantonale Fachstelle) – beurteilen, ob die vom Beschwerdeführer beantragte Farbe «anthrazit» die für das konkrete Umgebungsbild am besten passende Farbe ist und falls nein, welcher Farbton / welche Farbtöne diese Voraussetzung am besten erfüllt / erfüllen. Sollte dies nicht die gemäss Baugesuch beantragte Farbe «anthrazit» sein, so soll die Gemeinde – vor einer Publikation des Vorhabens – dem Beschwerdegegner Gelegenheit geben, die Farbe mittels Projektänderung anzupassen.