2 RPG6 widersprechen würde. Andere wichtige Anliegen im Sinn von Art. 24c Abs. 5 RPG seien nicht ersichtlich und habe auch die Vorinstanz nicht erwähnt. Ob die übrigen Voraussetzungen gemäss Art. 24c RPG erfüllt seien, namentlich die Identität der Baute im Wesentlichen gewahrt bleibt, habe die BVD offengelassen. Ausserdem habe die Gemeinde das Baugesuch wohl mit Blick darauf nicht publiziert, dass sie es abweisen musste, nachdem das AGR die Bewilligung nach Art. 24c RPG verweigert habe. Falls die BVD zum Schluss komme, dass die Ausnahmebewilligung erteilt werden könne, sei die Publikation nachzuholen. Schliesslich gelte es die konkret am besten passende Farbe der Dachplatten zu bestimmen.