Diese neuen Merkblätter waren das Ergebnis einer vom AGR eingesetzten Arbeitsgruppe, in der auch die OLK vertreten war. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde mit Entscheid 2021/317 vom 19. September 2023 dahingehend gut, dass der Entscheid der BVD vom 24. September 2021 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde. 8. Nachdem das Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 3. November 2023 der BVD die Akten hat zukommen lassen (Eingang der Akten bei der BVD am 6. November 2023), nahm das Rechtsamt das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2023/172 mit Verfügung vom 7. November