1. Der Beschwerdeführer reichte am 21. Juni 2020 bei der Gemeinde Hasliberg ein Baugesuch ein für den Ersatz des bestehenden Eternitdaches auf dem D.________ durch ein PREFA-Dach mit Alu-Schindeln in der Farbe anthrazit auf Parzelle Hasliberg Grundbuchblatt Nr. E.________ (Baurechts-Nr. F.________). Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Auf eine Publikation des Vorhabens wurde verzichtet. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2020 verweigerte das AGR dem Vorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde Hasliberg mit Entscheid vom 11. Februar 2021 den Bauabschlag.