Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 5000.– als angemessen. Zusammen mit der Mehrwertsteuer von CHF 385.– (7,7 % auf CHF 5000.–) ergeben sich zu ersetzende Parteikosten von CHF 5385.–. Diese hat die Gemeinde zu tragen. III. Entscheid