Nehmen sie diese Gelegenheit wahr, ist zu prüfen, ob der Rahmen einer Projektänderung eingehalten ist (Art. 43 Abs. 1 BewD). Das Verfahren ist entsprechend festzulegen (Art. 43 Abs. 2 BewD). Im Falle einer Gesuchserweiterung hat das AGR unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gesuchsgegenstände neu über die Zonenkonformität zu verfügen bzw. seine Verfügung vom 26. Oktober 2021 zu ergänzen.