a) Der bestehende Betrieb der Beschwerdeführenden 1 und 2 hat zu Lärmklagen bei der Gemeinde geführt, die ein diesbezügliches Baupolizeiverfahren eingeleitet und am 21. Dezember 2022 angeordnet hat: «1. Der Wendeplatz nördlich der Gebäude «Breitfeld 24/26/30» wird mit einem Benützungsverbot zum Parkieren belegt. Ladevorgänge bis zu maximal einer Stunde sind gestattet. Davon ausgenommen ist die Vorkühlung, welche an einem anderen Standort erfolgen muss. Hinweis: Für den Wendeplatz liegt zurzeit keine rechtskräftige Baubewilligung vor. 2. Sämtliche Rolltore sind zu schliessen, sofern kein Ladevorgang stattfindet.»39