Dabei wird angesichts der Vorgeschichte der Fokus insbesondere auf Verkehrslärm und lärmigen Kühlvorgängen in Transportfahrzeugen liegen. Betriebliche Massnahmen könnten beispielsweise zeitliche Begrenzungen solcher Vorgänge auf der Nordseite des Gebäudes betreffen. 7. Verhältnis zum Baupolizeiverfahren 36 BGer 1C_393/2014 vom 3. März 2016 E. 6.2 mit Hinweisen; BGE 133 II 169 E. 3.2; VGE 2017/319 vom 6. Juni 2018 E. 3.2 37 Vorakten pag. 90 38 Vorakten pag. 79 12/18 BVD 110/2023/16