c) Zum Zweck der im Projektänderungsgesuchsverfahren vorzunehmenden Lärmbeurteilung muss also bei den Beschwerdeführenden 1 und 2 ein Betriebskonzept eingeholt und gestützt auf dieses eine Lärmprognose erstellt werden. Anhand dieser Lärmprognose ist zu prüfen, ob die Projektänderung 2 die massgebenden Belastungsgrenzwerte einhält.