11/18 BVD 110/2023/16 im Einzelfall zu prüfen, ob die Vorsorge weitergehende Beschränkungen erfordert, d.h. ob vorsorgliche emissionsbegrenzende Massnahmen technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar sind. Wenn ein Vorhaben die Planungswerte einhält, gelten weitergehende Emissionsbegrenzungen praxisgemäss aber nur dann als verhältnismässig, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann.36