Aufgrund der Vorakten ist davon auszugehen, dass im umgebauten Ökonomieteil das produzierte Gemüse verarbeitet und die Produkte anschliessend verladen und abtransportiert werden sollen, was zu Verkehrsbewegungen und entsprechendem Lärm führt. Gestützt auf die Ausführungen der Beschwerdeführenden 3 und 4 und die Verfügung der Gemeinde vom 21. Dezember 2022 ist davon auszugehen, dass Lärmemissionen insbesondere aus Kühlvorgängen in Lastwagen entstehen können. Zur Beurteilung der mit der Projektänderung 2 verbundenen Nutzungen müssen auch diese betrieblichen Zusammenhänge 26 Projektplan Nr. 2527-003 rev. 26. August 2021, mit Bewilligungsstempel der Gemeinde Diessbach vom 1. Januar