b) Bereits die bisher ausgeübte Nutzung und diesbezügliche Lärmklagen haben die Gemeinde zur Einleitung eines Baupolizeiverfahrens veranlasst, das am 21. Dezember 2022 in die Anordnung von Lärmschutzmassnahmen mündete, damit jedoch offenbar noch nicht abgeschlossen ist. Angesichts der vorbestehenden Lärmthematik bestand im hier streitigen Projektänderungsverfahren Anlass zur Abklärung, ob und wie sich das Vorhaben auf die Betriebsabläufe und die daraus resultierenden Lärmwirkungen auswirkt. Da das Vorhaben noch nicht (vollständig) umgesetzt ist, reichte dafür die Ermittlung der aktuellen Lärmemissionen nicht aus.