f) Eine Koordination mit dem Verfahren betreffend die abfallrechtliche Betriebsbewilligung für die Biogasanlage ist hingegen nicht erforderlich. Auf den von den Beschwerdeführenden 3 und 4 beantragten Beizug der diesbezüglichen Akten kann daher verzichtet werden. 4. Betriebskonzept