machen. Den Beschwerdeführenden 1 und 2 ist Gelegenheit zu geben, dafür ein nachträgliches Baugesuch zu stellen bzw. dieses unter den Voraussetzungen von Art. 43 Abs. 1 und 2 BewD in das Gesuch betreffend die Projektänderung 2 einzuschliessen. Nehmen sie diese Gelegenheit wahr, sind die Zonenkonformität und die sonstigen Bewilligungsvoraussetzungen auch für diese Anlagenteile materiell zu prüfen. Diesfalls müsste das AGR neu zur Zonenkonformität verfügen bzw. seine Verfügung vom 26. Oktober 2021 ergänzen.