Hinzu kommt, dass für das Bauen in der Landwirtschaftszone eng definierte, teils auch quantitative Grenzen gelten. Wird eine Bewilligung für das Bauen in der Landwirtschaftszone erteilt, muss daher der Umfang des rechtmässigen Bauens klar definiert werden. Dies ist nur möglich, wenn vorbestehende, formell unrechtmässige Anlagenteile und ihre Nutzung vor oder spätestens mit dem Bauentscheid bereinigt werden. Das heisst, dass sie hier in das Bewilligungsverfahren einbezogen werden müssen. c) Die noch unbewilligten Anlagenteile (insbesondere die nordseitige Laderampe und der Wendeplatz bzw. dessen Nutzung) sind daher zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens zu