Vielmehr hält die Gemeinde im Erläuterungsbericht vom September 2015 in Ziff. 3.3 fest, mit den Anpassungen der Überbauungsordnung – also auch mit der Erweiterung des Baufelds «Verkehr und Umschwung» für den Wendeplatz – würden keine lärmrelevanten Gegenstände geändert; die konkreten Auswirkungen seien im Baubewilligungsverfahren anhand von Bauvorhaben zu prüfen.