Mit dem Wendeplatz sollte das Manövrieren von Fahrzeugen an einem Ort konzentriert werden; zudem wurde auch das Manövrieren mit grösseren Fahrzeugen ermöglicht, für welche die vorher ausgeschiedene Verkehrsfläche wohl nicht ausreichte.15 Der revidierte Überbauungsplan mit den angepassten Überbauungsvorschriften wurden vom Gemeinderat am 12. Januar/7. September 2015 beschlossen und vom AGR am 11. Mai 2017 genehmigt. Die Baubewilligung Nr. 10/2016 vom 12. Dezember 2016 erfolgte also noch unter Geltung des alten Rechts.