Soll ein rechtskräftig bewilligtes Projekt mit Änderungen gegenüber der erteilten Baubewilligung ausgeführt werden, die sich auf Raum und Umwelt auswirken, so ist dafür das Einholen einer Zusatzbewilligung (Projektänderungsbewilligung) erforderlich. Das Verfahren richtet sich danach, ob öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich betroffen sind. Ist dies der Fall, so sind die Änderungen zum Gegenstand eines neuen Baubewilligungsverfahrens zu machen. Andernfalls kann die Projektänderung nach Anhörung der am bisherigen Verfahren Beteiligten und allenfalls neu von der Projektänderung berührten Dritten ohne neues Baugesuchsverfahren beurteilt werden (Art.