c) Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haben gegen das Bauvorhaben Einsprache geführt und die Abweisung des Baugesuchs beantragt. Ihre Einsprache wurde mit dem angefochtenen Entscheid abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Sie sind dadurch formell und als Nachbarn auch materiell beschwert und somit ebenfalls zur Beschwerdeführung legitimiert. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haben ihre Beschwerde am 7. Februar 2023 (Postaufgabe) eingereicht. Gemäss Sendungsnachverfolgung der Post wurde ihnen der angefochtene Entscheid vom 4. Januar 2023 am 9. Januar 2023 zugestellt. Die Beschwerde vom 7. Februar 2023 erfolgte somit fristgerecht. Auf die Beschwerde ist einzutreten.