Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 28. Februar 2023 die Abweisung der Beschwerden, soweit diese die Beurteilung der Zonenkonformität betreffen, und verweist auf seine Verfügung vom 26. Oktober 2021 und den Fachbericht des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 18. Oktober 2021. Die Gemeinde Diessbach beantragt mit Stellungnahme vom 13. März 2023 die Bestätigung des angefochtenen Entscheids unter Aufhebung von Dispositivziffer 4. Soweit weitergehend, seien die Beschwerden abzuweisen.