Am 7. Februar 2023 reichten auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 bei der BVD Beschwerde gegen den Gesamtentscheid vom 4. Januar 2023 ein. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung der Sache an die Gemeinde zur neuen Beurteilung. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren, da sie sich gegen den selben Entscheid richten. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.