2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 30. Januar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Auflage gemäss Dispositivziffer 4 des Gesamtentscheids vom 4. Januar 2023; ferner seien die den Beschwerdeführenden 1 und 2 auferlegten Kosten des Baubewilligungsverfahrens um den Betrag von CHF 5080.75 zu kürzen, der für die «Stellungnahme H.________ AG» (Lärmbeurteilung) eingesetzt worden sei.