Am 11. März 2021 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 eine weitere Projektänderung ein. Diese betraf die Änderung des Grundrisses nordseitig, eine Dachverlängerung südwestseitig, eine Zufahrtsrampe an der Südseite, die Änderung der Fassade Nord sowie die Betondeckelerneuerung auf dem bestehenden Regenabwasserbehälter (Projektänderung 2). Dagegen erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden 3 und 4 Einsprache mit Rechtsverwahrung und Lastenausgleichsbegehren.