1. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 / Beschwerdegegner 1 und Beschwerdegegnerin 2 (im Folgenden: Beschwerdeführende 1 und 2) betreiben in Diessbach ein Unternehmen.1 Der Betrieb der Beschwerdeführenden 1 und 2 liegt im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung (ÜO) «C.________» vom 8. April 2008,2 mit Änderung vom 12. Januar/7. September 2015.3