Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin macht in seiner Kostennote vom 30. Juli 2025 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten von CHF 2996.65 geltend (Honorar CHF 2700.–; 3% Kleinspesenpauschale, ausmachend CHF 81.–; Mehrwertsteuer von CHF 215.65). Die Kostennote gibt bezüglich der Höhe des Honorars und den Auslagen zu keinen Bemerkungen Anlass. Zu berücksichtigen ist demgegenüber, dass die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist42 und somit die von ihrem Rechtsvertreter auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen kann.