e) Ausserdem setzte sich das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Strahlung adaptiver Antennen ausführlich mit verschiedenen neuen Studien, insbesondere auch solchen zum oxidativen Stress und zu den Pulsationen, auseinander. Es kam zum Schluss, dass nach dem heutigen Wissensstand die vorsorgliche Emissionsbegrenzung durch die Anwendung der aktuellen Grenzwerte dem Vorsorgeprinzip entspreche.33