Gleiches gilt auch für das weitere, von der Beschwerdeführerin in der Replik als Beilage 5 angefügte Dokument «Messprotokoll Mikrowellensignale in Wimmis» vom 22. Mai 2025. Vorliegend basiert die erteilte Baubewilligung auf Berechnungen und nicht Messungen, womit sich die Frage der anzuwendenden Messgeräte («gefiltert» oder «ungefiltert») vorliegend nicht stellt. Letztlich ist aus den genannten Gründen vorliegend auch nicht darüber zu befinden, ob das BAFU zurecht oder nicht «keine unabhängigen Kontrollen und Messungen» vornimmt, wie es die Beschwerde-